AGB
Gewerbestand: Kleinunternehmer
Geschäftsführer: Frau Nicole Wörndl
Privatperson, alleinvertretungsberechtigt,
Lichtvolle Herzenskraft, Hallwanger Landesstraße 43 - A- 5023 Salzburg.
1.Geltung
1.1. Das Unternehmen Lichtvolle Herzenskraft erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Lichtvoller Herzenskraft ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchführbare, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
2.Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Lichtvoller Herzenskraft oder aber der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Alle Vereinbarungen, die zwischen Lichtvoller Herzenskraft und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich darzulegen E-Mail, Kontaktformular oder per Whats App .
2.2. Die Angebote von Lichtvoller Herzenskraft sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
2.3. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Lichtvolle Herzenskraft gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Lichtvolle Herzenskraft zustande. Die Annahme (Auftragsbestätigung)hat in Schriftform per Whats App oder via E-Mail zu erfolgen, es sei denn, dass Lichtvolle Herzenskraft zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätig werden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3.Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen von Lichtvoller Herzenskraft (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird Lichtvoller Herzenskraft unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Lichtvoller Herzenskraft abgeändert bzw. wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Die Bilder in der Gallery können von original abweichen , Druck und Schreibfehler vorbehalten.
4.Fremdleistungen
4.1. Der Kunde ist in Kenntnis, das für die zur Verfügungstellung von Spezieller Kräuter oder Spezielle Stofffarben bei speziellen Kundenwunsch der Liefertermin sich verzögert und Lichtvolle Herzenskraft für diese Verzögerungen nicht dafür haftet und die Mehrkosten dafür den Kunden weiter verrechnet.
5.Lieferung und Lieferfristen
5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz von Lichtvoller Herzenskraft.
5.2. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die angegebenen Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ein Lieferzeitpunkt ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Bei nachträglichen Vertragsänderungen und bei Eintritt von Ereignissen, die von Lichtvoller Herzenskraft nicht zu vertreten sind, sind Lieferfristen neu zu vereinbaren bzw. automatisch angemessen zu erstrecken. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu tolerieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zustünde. Darüber hinaus gehende Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er eine angemessene, mindestens aber zwei Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Firma Lichtvolle Herzenskraft.
5.3. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lichtvoller Herzenskraft.
5.4. Sind bestellte Kissen nicht mehr lieferbar, wird Ersatz nach Wahl von Lichtvolle Herzenskraft in gleichwertigen Qualität gestellt, sofern dies nicht schriftlich ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
5.5. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei
Auftragnehmern von Lichtvolle Herzenskraft– entbinden Lichtvolle Herzenskraft jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB. Bereitstellung von Unterlagen und/oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs bzw. für die Dauer des unabwendbaren bzw. unvorhersehbaren Ereignisses verschoben und der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist Lichtvolle Herzenskraft berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies wird dem Kunden unverzüglich zur Kenntnis gebracht, Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
6.Rücktritt vom Vertrag
Lichtvolle Herzenskraft ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, und wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Lichtvoller Herzenskraft weder Vorauszahlung noch vor Leistung von Lichtvoller Herzenskraft eine taugliche Sicherheit leistet.
7.Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Lichtvoller Herzenskraft für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, dies vorbehaltlich einer zu leistenden Anzahlung.
7.2. Die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist in den Anboten von Lichtvoller Herzenskraft nicht enthalten, es sei denn, sie ist ausdrücklich gesondert ausgewiesen.
7.3. Lichtvoller Herzenskraft ist an die bei Vertragsabschluss angegebenen Preise nur gebunden, wenn eine kürzere Leistungs- und Lieferfrist als vier Wochen vereinbart wurde. Gleiches gilt, wenn sich die Lieferung aus Gründen, die Lichtvoller Herzenskraft nicht zu verantworten hat, oder an denen sie kein grobes Verschulden trifft, um mehr als vier Wochen, berechnet vom ursprünglich vereinbarten Liefertermin, verzögert. In diesen Fällen ist Lichtvoller Herzenskraft berechtigt, eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Preise (gestiegene Einkaufpreise, Löhne usw.) zu verlangen. Hiervon wird der Kunde schriftlich benachrichtigt.
7.4. Lichtvoller Herzenskraft ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.5. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Lichtvoller Herzenskraft. Alle Lichtvoller Herzenskraft erwachsenden Barauslagen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB. Botendienste, Versandkosten, Reisen etc.) sind vom Kunden zu ersetzen.
8.Zahlung
8.1. Bei Auftragserteilung für speziell angefertigte Kissen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu leisten, der Rest ist bei Lieferung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart.
8.2. Die Rechnungen von Lichtvoller Herzenskraft werden netto Kassa ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, es wurde der Abzug von Skonto oder dergleichen ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.3. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart.
8.4. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Lichtvoller Herzenskraft.
8.5. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Lichtvoller Herzenskraft sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.7. Allfällig vereinbarte Preisnachlässe, Rabatti, Skonti usw werden nur ausdrücklich und
schriftlich und nur für den Fall der fristgerechten Bezahlung gewährt; in Konkursfällen oder Ausgleichsverfahren entfällt jeder Tarifnachlass.
8.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Lichtvoller Herzenskraft aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Lichtvoller Herzenskraft schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8.9. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9.Gewährleistung und Schadenersatz
9.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von
zwei Tagen nach Leistung, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Lichtvoller Herzenskraft zu.
9.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel innerhalb angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Lichtvoller Herzenskraft alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Lichtvoller Herzenskraft ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Lichtvoller Herzenskraft mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Der Geruchsverlust der Kräuterfüllung wird nicht als Mangel gegolten ,da es sich um Naturmaterialien handelt, dass selbe gilt bei unsachgemäßer Verwendung der Kissen(zB. Stoff Ausbleichung durch Sonnenstrahleinwirkung)
9.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Lichtvoller Herzenskraft ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
9.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lichtvoller Herzenskraft beruhen.
9.5. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt, weitergehende Ansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen.
9.6. Die Kissen sind nicht für Allergiker geeignet, bei Missachtung dieser Information ist Lichtvoller Herzenskraft von der Haftung ausgenommen, und Lichtvolle Herzenskraft gibt keinerlei Versprechen auf Hilfe und Besserung, ebenso sind die Kissen kein Ersatz für einen Arztbesuch oder einer Therapie.
9.07. Sollte der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise stornieren, ist Lichtvoller Herzenskraft jedenfalls berechtigt nachstehendes Pönale bzw Verdienstentgang in Rechnung zu stellen: Bei Stornierung nach Beginn des Auftrages werden die Anfallenden Kosten (Materialkosten, Arbeitszeit) weiter verrechnet. Dieser Beträgt 20% des Kaufpreises.
Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte;
10.Kündigung
10.1 Der Auftraggeber bzw. Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Lichtvoller Herzenskraft jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber bzw. Kunden jedoch zur Zahlung der in Punkt 11.07 angeführten Beträge.
10.2. Das Recht zur Kündigung steht Lichtvoller Herzenskraft insbesondere dann zu, wenn die Anzahlung oder eine fällige verrechnete Leistung trotz Mahnung durch den Auftraggeber fristgerecht bezahlt wird bzw. wenn trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das Konto von Lichtvoller Herzenskraft einbezahlt werden.
10.3. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars von
Lichtvoller Herzenskraft aufgrund ersparter Aufwendungen (zB durch vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses) ausgeschlossen ist.
11.Haftung
11.1. Die Haftung von Lichtvoller Herzenskraft richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, aus welchem Recht auch immer – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Lichtvoller Herzenskraft . Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegen Lichtvoller Herzenskraft der Höhe nach, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
11.3. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind die Kosten der Lieferung im vereinbarten Werklohn enthalten und trägt das Transportrisiko, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, der Auftragnehmer.
11.4. Wenn Paketlieferungen durch den jeweiligen Spediteur beschädigt oder verloren gehen, tritt Lichtvoller Herzenskraft mit Ausgleich des entstandenen Schadens die Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab, der sodann berechtigt ist, Regress im eigenen Namen beim Verursacher zu nehmen.
12.Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Lichtvolle Herzenskraft ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
13.Erfüllungsort / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
13.1. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Lichtvolle Herzenskraft und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für Lichtvolle Herzenskraft örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.